Kinder und Jugendliche sind in Deutschland schulpflichtig. Diese Schulpflicht sagt jedoch nichts über den Schultypus aus. So wird auch hier in Regel- und spezielle Föderschulen unterschieden. Die Sorgeberechtigten entscheiden über die Art der Schule.

Viele Kinder mit FASD weisen einen unterdurchschnittlichen IQ auf. Daher sollte zunächst einmal überlegt werden, ob die schulischen Ziele einer Regelschule überhaupt erreichbar sind. Selbst wenn der Intelligenzquotient sich im Normbereich bewegt, besteht die Frage, ob das Kind sein Potential auf Grund der Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Funktionsbereichen (integrative Denkprozesse, Abstraktion, Erfassen von Sinnzusammenhängen, Erlernen von Regeln, Konzentrationsprobleme) abrufen kann. Zudem sind die Klassenstärken oftmals zu groß für Kinder mit FASD. Die Kinder sind abgelenkt und es wirken viele Reize auf sie ein. Eine Unterstützung durch eine schulische Integrationshilfe könnte hilfreich sein, sowohl in einer Regel- als auch in einer Förderschule.

Beispiel: Förderschulen bieten einen anderen Rahmen. Die Klassenstärke ist kleiner und der Schlüssel an Lehrpersonal größer. Es werden mehr Zeiten für Bewegung eingeplant und der Lehrplan eher den Fähigkeiten der Kinder angepasst. Dies waren Argumente für uns, unseren Pflegesohn in einer Förderschule beschulen zu lassen.

Das erste Schuljahr verlief positiv. Die von uns beschriebenen Verhaltensweisen, die Tylar zu Hause zeigte, wurden vom Lehrpersonal nicht erlebt. Es stand eher im Raum, dass wir übertreiben würden. Unser Junge hatte eine lange „Honeymoon-Phase“, leider endete diese in der zweiten Klasse. Die Schwierigkeiten begannen…zunächst gab es einen Wechsel im Lehrerkollegium, der enorme Auswirkungen bei einem Pflegekind mit FASD und Bindungsstörung hatte. Leider wurden Erklärungen unsererseits bzgl. FASD wenig wahrgenommen. Tylar ist schwierig und anstrengend und scheinbar nicht nur Tylar, sondern auch seine Pflegeeltern. Corona begann, was für unsere Situation nicht gerade hilfreich war. Die Förderschulen waren von der Schulschließung ausgeschlossen und mit bestimmten Diagnosen bestand ein Anspruch auf Notbetreuung (zumindest in unserem Bundesland)…dieser wurde uns nach Kontaktaufnahme mit einer höher gestellten Abteilung auch bewilligt, versehen mit sehr viel Unverständnis von Seiten der Schule und dem Kommentar: „Aber sie sind doch zu Hause!“. Warten wir ab, was die nächsten Jahre bringen werden.

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