Egal ob FASD oder nicht, ab dem zweiten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung des Kindes in einer Kindertagesbetreuung. Ab dem Schuleintritt besteht Schulpflicht.
In beiden Bereichen gibt es Regel- als auch Fördereinrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Sorgeberechtigten entscheiden über die Form der Kindertagesstätte bzw. des Schultypus.