Egal ob FASD oder nicht, ab dem zweiten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung des Kindes in einer Kindertagesbetreuung. Ab dem Schuleintritt besteht Schulpflicht. 

In beiden Bereichen gibt es Regel- als auch Fördereinrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Sorgeberechtigten entscheiden über die Form der Kindertagesstätte bzw. des Schultypus.


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