Die gesetzliche Krankenkasse stellt einen zentralen Bestandteil des Gesundheitssystems in Deutschland dar. Ihre Aufgaben sind im Gesetz (SGB V) niedergeschrieben. Dazu gehört, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen bzw. den Gesundheitszustand zu verbessern.
Die Krankenkasse finanziert somit notwendige ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen, Krankheitsfrüherkennung und -verhütung, häusliche Krankenpflege, Rehabilitationsmaßnahmen sowie eine medikamentöse Versorgung.
Da es keine FASD-spezifischen Therapien gibt, muss zunächst geschaut werden, welche Maßnahme am sinnvollsten erscheint. Es besteht durchaus die Möglichkeit, Therapien auf Basis einer individuellen Entscheidung zu beantragen.
Beispiel: Aus unserer Erfahrung können wir die Bewegungsschule MoBIS in Siegen empfehlen. Unser Pflegesohn hat dort mit einem guten Betreuungsschlüssel eine motorische Förderung seiner Fähigkeiten erfahren. Dieses Angebot wurde auf Antrag, von der Krankenkasse finanziert.
Therapien wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie sind in Deutschland als Heilmittel anerkannt, werden vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.
Andere Therapien können von der Krankenkasse abgelehnt werden. Es ist jedoch möglich einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt zu stellen. Der Gesetzgeber setzt hierfür eine drohende seelische Behinderung voraus.
Um es noch spannender zu machen, hat Tylar bspw. Frühförderung erhalten. Bei Frühförderung handelt es sich um eine Komplexleistung, d.h. sie setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen und wird von verschiedenen Leistungsträgern (Krankenversicherung, Eingliederungshilfe und bei Kindern mit einer seelischen Behinderung auch der Kinder- und Jugendhilfe) finanziert. Bei Tylar wurde die Frühförderung auf Antrag durch das Jugendamt bewilligt.
Beispiel: Tylar erhielt Frühförderung, die wir durch verschiedene Anbieter ausführen ließen. Dadurch hatte er einmal wöchentlich eine Therapieeinheit sowie einmal wöchentlich eine Stunde therapeutisches Reiten. Von beiden Angeboten profitierte er sehr.
Eine weitere wichtige Maßnahme könnte eine Mutter/Vater-Kind-Kur darstellen.
Beispiel: In den vergangenen 7 Jahren haben wir zwei Kuren von der Krankenkasse bewilligt bekommen. Es ist sehr wichtig, sich im Vorfeld über eine geeignete Kureinrichtung zu informieren. Unsere erste Kur fand in einer sehr kleinen Einrichtung statt. Im Vorhinein sprach ich mit der Leitung des Hauses bzgl. Tylars Bedürfnisse und Auffälligkeiten. Obwohl es keine Einrichtung für verhaltensauffällige Kinder war, waren die MitarbeiterInnen in der Lage, sich auf die Situation einzulassen und sowohl Tylar als auch ich verlebten drei angenehme Wochen. Die zweite Einrichtung war auf Tylars Bedürfnisse zugeschnitten und er erhielt während des Aufenthalts eine eigene Betreuungsperson.
Ein weitere wesentlicher Aspekte der Krankenkasse besteht in der Antragstellung für eine mögliche Pflegebedürftigkeit, wofür dann wiederum die Pflegekasse zuständig ist.